Stand: 18.06.2026
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1. Was ist „Rückenwind"?
„Rückenwind" ist die Möglichkeit, den Kiel Dawn Patrol e. V. (c/o Velostyle, Grasweg 8, 24118 Kiel) finanziell zu unterstützen — entweder wiederkehrend als Rückenwind Supporter*in (monatlich) oder mit einer einmaligen Spende. In beiden Fällen handelt es sich um eine Spende. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (Förderung des Sports sowie der Fahrradkultur in und um Kiel).
2. Keine Mitgliedschaft
Mit einem Rückenwind-Beitrag — ob wiederkehrend oder einmalig — entsteht keine Mitgliedschaft im Verein. Du gehst keine Pflichten aus der Satzung ein, erwirbst keine Mitgliedsrechte (insbesondere kein Stimmrecht) und wirst nicht in die Mitgliederliste aufgenommen. Eine wiederkehrende Unterstützung ist eine frei widerrufliche Dauerspende; über deinen jeweiligen Beitrag hinaus wird nichts eingezogen.
3. Beträge
- Rückenwind Supporter*in (wiederkehrend): frei wählbar, mindestens 3,00 € / Monat, Einzug in der Regel zum Monatsersten.
- Einmalige Spende: frei wählbar, mindestens 1,00 €.
Der Höchstbetrag je Einzug beträgt 10.000 €.
4. SEPA-Lastschrift
Mit Abschluss des Vorgangs erteilst du dem Kiel Dawn Patrol e. V. ein SEPA-Basislastschriftmandat:
Ich ermächtige den Kiel Dawn Patrol e. V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Kiel Dawn Patrol e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Bei wiederkehrender Unterstützung wird das Mandat als wiederkehrende Lastschrift genutzt, bei einer einmaligen Spende als einmalige Lastschrift. Die Gläubiger-Identifikationsnummer und deine individuelle Mandatsreferenz erhältst du mit der Bestätigungs-E-Mail.
5. Vorabankündigung (Pre-Notification)
Die Frist für die Vorabankündigung von SEPA-Lastschriften wird auf 5 Kalendertage vor dem Einzug verkürzt. Bei wiederkehrender Unterstützung kündigen wir den regelmäßigen Einzug mit der Bestätigungs-E-Mail an; bei Änderungen von Betrag oder Einzugsdatum informieren wir dich gesondert. Eine einmalige Spende wird in der Regel innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung des Mandats eingezogen.
6. Erstattungsrecht
Du kannst innerhalb von acht Wochen ab dem Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrages über dein Kreditinstitut verlangen. Es gelten die mit deinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
7. Beenden der wiederkehrenden Unterstützung
Eine wiederkehrende Unterstützung kannst du jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden:
- Online: unter kieldawnpatrol.cc/account/rueckenwind
- In Textform: per E-Mail an moin@kieldawnpatrol.cc
Mit Zugang deiner Mitteilung (online: sofort) erfolgen keine weiteren Abbuchungen. Bereits geleistete Spenden werden nicht zurückerstattet (unbeschadet des Erstattungsrechts nach Ziffer 6). Eine einmalige Spende ist mit dem Einzug abgeschlossen.
8. Rücklastschriften
Bei Rücklastschriften, die du zu vertreten hast (z. B. ungedecktes Konto, Widerruf des Mandats), können anfallende Bankgebühren weiterbelastet werden. Nach zwei aufeinanderfolgenden Rücklastschriften pausieren wir den Einzug, bis du eine gültige Bankverbindung unter kieldawnpatrol.cc/account/rueckenwind hinterlegst und bestätigst.
9. Steuerliche Hinweise
Alle Rückenwind-Beiträge — wiederkehrend wie einmalig — sind als Spenden steuerlich als Sonderausgaben abziehbar. Für Spenden bis 300 € genügt dein Kontoauszug als Nachweis (vereinfachter Zuwendungsnachweis gem. § 50 Abs. 4 EStDV). Für höhere Beträge stellen wir auf Anfrage eine Zuwendungsbestätigung aus — melde dich dazu unter Angabe deiner Anschrift bei moin@kieldawnpatrol.cc.
10. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung deiner Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.